Die Erbquote ist der Anteil am Nachlass, den Sie als Angehöriger des verstorbenen Erblassers erhalten. Wie hoch die Erbquote ausfällt, hängt vom Testament oder der Familienkonstellation ab.
Bei gesetzlicher Erbfolge eines verheirateten Ehepaars mit 2 Kindern entspräche die Erbquote für den Partner i.d.R. 50%, für die beiden Kinder jeweils 25%.
In diesem Erbschaftsteuerrechner wird die Erbquote lediglich benutzt, um die Pauschale für Erbfallkosten zu berechnen.